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Steigende Strompreise: Was Verbraucher:innen jetzt tun können

Meldung vom Mittwoch, den 20. März 2024
Aktuell erhöhen viele Stromanbieter ihre Preise. Jürgen Muhler, Energieberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und im energieZENTRUM, die regionale Energieagentur des Landkreises Schwäbisch Hall, erklärt, wann Kundinnen und Kunden ihren Anbieter wechseln können und worauf sie achten sollten.

Grund dafür ist, dass sich die Netzentgelte von derzeit 3,12 Cent je Kilowattstunde auf 6,43 Cent mehr als verdoppeln. Bei einzelnen Anbietern sinken die Strompreise jedoch aufgrund niedrigerer Beschaffungskosten. In jedem Fall ist eine Preisänderung eine gute Gelegenheit, die Preise des laufenden Vertrages mit den Angeboten anderer Anbieter zu vergleichen. Was dabei wichtig ist:

 

1.         Den eigenen Vertrag kennen

Vor der Suche nach einem neuen Anbieter ist es wichtig, den eigenen Verbrauch und die Konditionen des Vertrages zu kennen. „Dazu zählen neben dem Arbeits- und dem Grundpreis zum Beispiel auch die Laufzeit und die Kündigungsfrist des bestehenden Vertrages,“ so Jürgen Muhler. Diese Informationen stehen normalerweise in den Vertragsunterlagen sowie auf der letzten Jahresrechnung. Gut zu wissen: Unabhängig von den eigentlichen Fristen haben Verbraucher:innen ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter seine Preise ändert, also erhöht oder senkt. 

 

2.         Den passenden Anbieter finden

Nicht immer endet die Suche nach einem neuen Tarif auch bei einem neuen Anbieter. „Viele Stromversorger, Stadtwerke und regionale Versorger bieten mehr als einen Tarif an“, weiß der Energieexperte. Wer mit seinem aktuellen Anbieter grundsätzlich zufrieden ist, kann sich dort nach günstigeren Alternativen umsehen. Darüber hinaus bieten Vergleichsportale eine Orientierung. Allerdings sollten Verbraucher:innen auf die Filtereinstellungen achten und die Voreinstellungen nicht ungeprüft übernehmen. „Wichtig ist aus unserer Sicht, dass der Vertrag nur eine Laufzeit von 12 Monaten hat,“ sagt Muhler, „so bleiben Verbraucherinnen und Verbraucher auch in Zukunft flexibel“. Eine Preisgarantie, ebenfalls über 12 Monate, verhindert außerdem, dass Kund:innen schon nach kurzer Zeit von einer Preiserhöhung überrascht werden. 

Wer sich für einen Tarif entschieden hat, sollte vor Vertragsschluss auf den Internetseiten des Anbieters überprüfen, ob die Angaben mit denen aus dem Portal übereinstimmen. 

 

3.         Selbst kündigen oder kündigen lassen?

Viele Energieversorger bieten an, den Vertrag beim alten Anbieter zu kündigen. Wenn Kündigungen zeitkritisch sind, beispielsweise, weil die Kündigungsfrist bald endet oder wenn das Sonderkündigungsrecht genutzt wird, sollte man den Vertrag zur Sicherheit selbst kündigen und dies dem neuen Anbieter mitteilen. Sobald der neue Anbieter eine Vertragsbestätigung geschickt hat, kommt der neue Vertrag zustande. Die Lieferung beginnt direkt nachdem der alte Vertrag endet, so dass Verbraucher:innen nicht ohne Strom oder Gas dastehen.

Weitere Informationen zum Anbieterwechsel finden sich unter: www.vz-bw.de/node/6436 

 

Energieberatungen im Landkreis Schwäbisch Hall

 Bei Fragen zum Energiesparen helfen die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und das energieZENTRUM. Hier erhalten Ratsuchende neben einem Vergleich der verschiedenen Heiztechniken außerdem viele wichtige Informationen, etwa zu Förderprogrammen. Die Beratung findet in einem persönlichen Telefongespräch oder vor Ort bei den Ratsuchenden zu Hause statt.

Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Vereinbaren Sie Ihren Termin direkt beim energieZENTRUM unter 07904 945 99-10 oder bundesweit kostenfrei unter 0800 809 802 400. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de und www.energie-zentrum.com.Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
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Tel. 07904 945 99-10
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