Kommunen sind in vielerlei Hinsicht und bei vielen Aufgaben wichtige
Partner für den
Klimaschutz. Als Eigentümer von verschiedensten Gebäuden sind Kommunen verantwortlich für
Stellschrauben mit
hohem Energie- und CO2-Einsparpotenzial. Dazu gehören
Schulen,
Verwaltungsgebäude sowie
Sport- und
Veranstaltungshallen.
Auch bei der
Stadtentwicklungsplanung können Kommunen grundlegende
Entscheidungen mit Blick auf den Klimaschutz treffen und entsprechende
Ziele vorgeben und auch erreichen. Dazu zählen beispielsweise die Förderung des
Einsatzes erneuerbarer Energien, die
Planung und der
Bau von
Radwegen oder die Schaffung
kompakter Siedlungsstrukturen mit kurzen Wegen.
Außerdem haben Kommunen eine
Vorbildfunktion. Nur eine Kommune, die sich selbst aktiv für den Klimaschutz einsetzt, kann auch die
Bürger und die lokalen
Unternehmen zu klimafreundlichem Verhalten
motivieren.

Kommunen werden durch verschiedene
Förderprogramme bei ihren Klimaschutzvorhaben unterstützt, beispielsweise durch die
Kommunalrichtlinie des BMU. Gefördert werden strategische und investive Projekte. Zu den Schwerpunkten gehören
Einstiegsberatung, die Erstellung von
Klimaschutzkonzepten und das
Klimaschutzmanagement. Aber auch
investive Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen werden gefördert.
Das Team vom
energieZENTRUM unterstützen die Kommunen im
Landkreis Schwäbisch Hall gerne in allen Fragen in Zusammenhang mit Energie und Klimaschutz.
Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz - für kleine Kommunen
Kommunen, insbesondere
kleinere Kommunen, die mit Klimaschutzprojekten
aktiv werden wollen und zunächst erste Schwerpunkte für einen
strukturierten Klimaschutzprozess festlegen möchten können eine
umfassende Einstiegsberatung in den kommunalen Klimaschutz erhalten, die durch die
Klimaschutzrichtlinie gefördert wird.
Die Beratung richtet sich an kommunale Antragsteller, die aufgrund ihrer
Größe,
Kapazitäten oder
Erfahrung nur
geringe personelle Kapazitäten für die eigenständige
Beantragung von Fördermitteln und die
Gestaltung des Klimaschutzprozesses zur Verfügung haben.
Das
energieZENTRUM kann hier
aktiv unterstützen, denn
förderfähig sind
Personalaufwand von unseren
Energieberater:innen und Ausgaben für
begleitende Öffentlichkeitsarbeit in
angemessenem Umfang durch einen nicht rückzahlbaren
Zuschuss in Höhe von bis zu
65 Prozent.
Im Regelfall erfolgt die Zuwendung unserer Energieberater:innen für
maximal 15 Beratungstage, davon müssen mindestens fünf Tage vor Ort in der Kommune stattfinden.
Interesse?Sind Sie an einer Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz interessiert?
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