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Nutzen Sie das Einsparpotential!

Im Wohngebäudebereich liegt ein erhebliches Energie- und CO2-Einsparpotenzial. Wir benötigen Strom für Licht, zum Aufladen von Akkus, zum Kochen und Wäsche waschen und der Verbrauch für Multimedia und Computer steigt stetig.

Mehr als zwei Drittel des Gesamtenergiebedarfes entfällt auf das Heizen, dazu brauchen wir Energie in Form von Gas, Öl und anderen Brennstoffen. Insgesamt konsumieren Privathaushalte in Deutschland mehr als ein Viertel des Jahresenergieverbrauchs.

Durch einen energieeffizienten Neubau und die energetische Sanierung des Gebäudebestands können der Energieverbrauch und somit auch die Energiekosten deutlich gesenkt werden.

Wir möchten Sie dabei unterstützten und helfen Ihnen mit einigen Tools und Informationen.

GebäudeEnergieGesetz (GEG)

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Am 1. November 2020 wurde das neue GebäudeEnergieGesetz (GEG) eingeführt. Dieses führt das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen und setzt die EU-Gebäuderichtlinie um. Das GEG soll den Gebäudesektor dahingehend steuern, dass die Klimaziele 2030 erreicht werden können.

Neubau
Im GEG werden Anforderungen an die energetische Qualität von neu zu errichtenden Gebäuden gestellt. So werden der Jahres-Primärenergiebedarf und der Wärmeverlust der Gebäudehülle begrenzt. Auch eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien muss zu einem bestimmten Prozentsatz erfüllt oder entsprechende Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden.

Bestandsgebäude
Das GEG richtet sich auch an bestehende Gebäude. Bei bestimmten Änderungen an Bauteilen sowie bei Erweiterungen und Ausbau sind die Regelungen des GEG zu beachten. Es werden Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von Bauteilen bzw. an den Jahres-Primärenergiebedarf und die Wärmeverluste der Gebäudehülle gestellt.

Außerdem gibt es für bestehende Gebäude, unter bestimmten Voraussetzungen, einzelne Nachrüstpflichten, u.a. die Dämmung der obersten Geschossdecken, die Außerbetriebnahme veralteter Heizkessel oder das Verbot für den Einbau neuer Öl-Heizungen.

Energieausweis
Die meisten Menschen wissen, wie viel Benzin ihr Auto benötigt. Wie viel die eigene Wohnung an Energie schluckt, können dagegen nur wenige sagen. Das soll der Energieausweis ändern. Ein Energieausweis enthält allgemeine Angaben zum Gebäude und zum verwendeten Wärmeenergieträger. Außerdem werden die Energiekennwerte des Gebäudes übersichtlich dargestellt. Anhand von Vergleichswerten wird das Gebäude eingestuft und mit typischen Gebäuden verglichen.

Neue Ausweise für Wohngebäude haben ergänzend dazu eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H. Außerdem sind zusätzlich Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes aufgeführt.

Das GEG verlangt die Vorlage eines Energieausweises bei Neubau, Vermietung, Verkauf und umfassender Sanierung von Gebäuden und Wohnungen.

Eine informative Übersicht, welche die wichtigsten Fragen zum Energieausweis beantwortet, finden Sie auf der Homepage der Verbraucherzentrale. Hier erfahren Sie auch, was der Unterschied zwischen einem Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis ist und auch wie Sie die Aussagekraft des Ausweises beurteilen.

Zur Homepage der Verbraucherzentrale, Thema Energieausweis

Nähere Informationen zum Inhalt des GEG und zu den neuen Regelungen ab 2024 finden Sie auch bei der Verbraucherzentrale, zur Homepage der Verbraucherzentrale, Thema GEG

Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)

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Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg soll dazu beitragen, dass sich der Anteil Erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung deutlich erhöht und damit der CO2-Ausstoß sinkt. Seit 1. Juli 2015 ist das novellierte EWärmeG in Kraft.

Das EWärmeG richtet sich an Eigentümer bestehender Wohn- und Nichtwohngebäude. Sie sind verpflichtet, zu einem bestimmten Prozentsatz Erneuerbare Energien einzusetzen, sobald die Heizungsanlage des Gebäudes ausgetauscht wird.

Alternativ zum Einsatz Erneuerbarer Energien können zur Erfüllung des Gesetzes auch Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden. Dazu zählt Baulicher Wärmeschutz, Kraft-Wärme-Kopplung, der Anschluss an ein Wärmenetz, die Installation einer Photovoltaikanlage oder das Aufstellen eines Sanierungsfahrplans. Für Nichtwohngebäude führt das EWärmeG zusätzlich weitere Ersatzmaßnahmen auf.

Weitere Information zum EWärmeG und dessen Erfüllungsoptionen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Die Energieberater:innen des energieZENTRUMs beraten Sie gerne, welche Optionen Sie als Eigentümer:in von Wohn- und Nichtwohngebäuden haben und wie Sie die Anforderungen des Gesetzes umsetzen. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf!

Sanieren vom Sofa aus: Tipps und digitale Helfer

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Sanierungskonfigurator
Mit dem Sanierungskonfigurator des BMWK können Sie Ihren Energiebedarf vor und nach einer Sanierung berechnen: www.sanierungskonfigurator.de

Sanierungsportal der Stadtwerke Crailsheim
Sie wollen sanieren und brauchen noch Tipps? Die Stadtwerke Crailsheim stehen Ihnen zur Seite und helfen weiter mit ihrem Portal Saniermitmir.de: eine umfangreiche, rudimentäre Infothek mit vielen erklärenden Videos sowie Expert:innen und Partner:innen in der Umgebung, ein Besuch lohnt sich: www.saniermitmir.de

INDIVIDUELLE FRAGEN? SPEZIELLES PROBLEM? UNSERE ENERGIEBERATER:INNEN SIND GERNE FÜR SIE DA!
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