Eine unserer wichtigsten Aufgaben im energieZENTRUM neben der Beratungstätigkeit selbst ist es, in Sachen Förderprogramme den Überblick zu haben und auf dem Laufenden zu bleiben.
Wenn Sie ein Vorhaben planen, können Sie sich gerne telefonisch bei uns informieren, rufen Sie einfach unter Tel. 07904 945 99-10 im energieZENTRUM an.
Um sich selbst einen Überblick zu verschaffen, haben wir Ihnen hier die wichtigsten aktuellen Programme und Fördermittelgeber zusammen gestellt.
Ein wichtiger Hinweis vorab: Bitte beachten Sie, dass Förderungen immer vor Umsetzung der Maßnahme bzw. Vertragsschluss mit dem Installateur beim jeweiligen Fördermittelgeber zu beantragen sind.
Überblick Fördermittelgeber
BEG - "Bundesförderung für effiziente Gebäude"
Seit dem 01. Januar 2021 gibt es das neue Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Es gilt sowohl für die Sanierung und den Neubau von Wohngebäuden (Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäusern) als auch für Nichtwohngebäude (Gewerbegebäude, kommunale Gebäude) und ist in drei Fördersäulen gegliedert:
Details zum Thema Bauen und Sanieren, dem GebäudeEnergieGesetz (GEG) des Bundes und dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg finden Sie in unserer Rubrik "Bauen und Sanieren".
Einzelmaßnahmen an (bestehenden) Wohngebäuden
Gefördert werden Einzelmaßnahmen am Gebäude die zur Erhöhung der Energieeffizienz, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände, beitragen. Eine Förderung von Einzelmaßnahmen im Neubau gibt es nicht.
Seit dem 01.01.2024 ist die überarbeitete Förderrichtlinie der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ in Kraft.
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Fassade, Kellerdecke)
Förderung mit 15 Prozent, weitere + 5 Prozent, wenn ein iSFP vorliegt
Mindestinvestitionsvolumen sind 300 Euro
Maximal förderfähiger Betrag liegt bei 30.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein iSFP vorliegt maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit
Anlagentechnik außer Heizung (Lüftung, Efficiency Smart Home etc.),
Förderung mit 15 Prozent, weitere + 5 Prozent, wenn ein iSFP vorliegt
Mindestinvestitionsvolumen sind 300 Euro
Maximal förderfähiger Betrag liegt bei 30.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein iSFP vorliegt maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit
Optimierung von Heizungen (Pumpentausch, Hydraulischer Abgleich, Dämmung Rohrleitungen)
Förderung mit 15 Prozent, weitere + 5Prozent, wenn ein iSFP vorliegt
Mindestinvestitionsvolumen sind 300 Euro
Maximal förderfähiger Betrag liegt bei 30.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein iSFP vorliegt maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit
Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung
Bei luftheizenden Systemen ist in der Fachunternehmererklärung zu bestätigen, dass die Luftvolumenströme gemäß den rechnerisch ermittelten Einstellwerten einreguliert wurden.
Fachplanung und Baubegleitung (energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen)
Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.
Austausch Heizungsanlage:
Nach den bisher vorliegenden Informationen können Förderungen für selbstgenutzte Einfamilienhäuser ab dem 27. Februar bei der KfW (nicht mehr beim BAFA) beantragt werden (alle anderen Gebäude folgen zeitversetzt). Zwischen dem 1. Januar 2024 und 31. August 2024 kann ein Heizungstausch mit den neuen Förderbedingungen beauftragt werden und der Antrag ist bis zum 30. November 2024 nachzuholen.
Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Effizienz-Bonus Wärmepumpe beträgt zusätzlich 5 Prozent für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen
Effizienz-Bonus Biomasse von 2.500 Euro wird gewährt, wenn ein Staub-Emissionsgrenzwert der Biomasseanlage von 2,5 mg/m³ eingehalten wird
Klimageschwindigkeits-Bonus für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen (funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen, sowie mehr als zwanzig Jahre alte Biomasse- und Gasheizungen) für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer beträgt bis 31. Dezember 2028 einen Fördersatz von 20 Prozent, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozent ab
Einkommens-Bonus von 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Eurozu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr.
Die Boni sind kumulierbar, jedoch darf die Summe hieraus nicht über 70 Prozent betragen.
Die Veröffentlichung von weiteren Informationen zur Antragstellung der Heizungsanlagen, sowie den Kredit für Heizungsanlagen durch die KfW stehen noch aus (08.01.2024).
Alternativ:
Die steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungen ist von den Änderungen bisher unberührt.
Es können über drei Jahre verteilt 20 Prozent der Kosten der energetischen Maßnahme (Handwerkerleistung + Materialkosten) steuerlich abgesetzt werden.
Im Vorfeld einer Sanierung kann ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden. Dieser wird mit 80 Prozent, maximaler Förderbetrag 1.300 Euro (bis 2 Wohneinheiten) und max. 1.700 Euro (ab 3 Wohneinheiten) bezuschusst.
Werden Einzelmaßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umgesetzt, gibt es zusätzlich 5 Prozent Zuschuss bei der Förderung der Einzelmaßnahme über das BAFA (ausgenommen Heizungstausch und Baubegleitung).
Auf der Internetseite Energie-Effizienz-Experten finden Sie Ansprechpartner in Ihrer Nähe, die Sanierungsfahrpläne erstellen.
Förderdatenbank des BMWK
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK bietet eine kostenlose Förderdatenbank an, bei der man einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union erhält.