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Geld vom Staat - ein Überblick

Eine unserer wichtigsten Aufgaben im energieZENTRUM neben der Beratungstätigkeit selbst ist es, in Sachen Förderprogramme den Überblick zu haben und auf dem Laufenden zu bleiben.

Wenn Sie eine größeres Vorhaben planen, können Sie sich gerne telefonisch bei uns informieren, rufen Sie einfach unter Tel. 07904 945 99-10 im energieZENTRUM an.



Um sich selbst einen Überblick zu verschaffen, haben wir Ihnen hier die wichtigsten aktuellen Programme und Fördermittelgeber zusammen gestellt.

Ein wichtiger Hinweis vorab:
Bitte beachten Sie, dass Förderungen immer vor Umsetzung der Maßnahme bzw. Vertragsschluss mit dem Installateur beim jeweiligen Fördermittelgeber zu beantragen sind.

Überblick Fördermittelgeber

Infografik_Fördermittelgeber

REFORMIERT: "Bundesförderung für effiziente Gebäude"

Logo KfW Bank
Seit dem 01. Januar 2021 gibt es das neue Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Es gilt sowohl für die Sanierung und den Neubau von Wohngebäuden (Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häusern) als auch für Nichtwohngebäude (Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude) und ist in drei Fördersäulen gegliedert: 
  • Wohngebäude (BEG WG) über die KfW
  • Nichtwohngebäude (BEG NWG) über die KfW
  • Einzelmaßnahmen (BEG EM) über das BAFA

Ab dem 01.03.2023 werden Neubauten in einem separaten Förderprogramm innerhalb der BEG geführt, dem „Klimafreundlichen Neubau“. Die Voraussetzungen für eine Förderung orientiert sich an der endenden Förderung des Effizienzhauses 40 (EH 40). Erweitert wird der Lebenszyklus eines Gebäudes in die Betrachtung mit einbezogen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau"

Die Förderung von Sanierungsvorhaben ist weiterhin über die KfW und das BAFA erhältlich:

Weitere Informationen zum BEG der KfW-Bank

Informationen des BAFA

 

Einzelmaßnahmen an (bestehenden) Wohngebäuden

Logo Bafa
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Fassade etc.) die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen. 
Eine Förderung von Einzelmaßnahmen im Neubau gibt es nicht mehr.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Fassade),
    Anlagentechnik außer Heizung (Lüftung etc.),
    Optimierung von Heizungen (Pumpentausch, Hydraulischer Abgleich, Dämmung Rohrleitungen)
    Förderung 15 Prozent
  • Austausch Heizung:
    • Solarkollektroranlagen mit 25 Prozent
    • Wärmepumpen mit 25 Prozent
      + 5 Prozent bei Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser (nicht kumulierbar mit Zusatzförderung Kältemittel)
      + 5 Prozent bei Verwendung eines natürlichen Kältemittels (nicht kumulierbar mit Zusatzförderung Wärmequelle)
    • Biomasseanlagen (Pellet, Hackschnitzel, Scheitholz) mit 10 Prozent
    • Stationäre Brennstoffzellenheizungen mit 25 Prozent
    • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien mit 25 Prozent
    • Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen
      • Ohne Biomasse mit 30 Prozent
      • Mit Biomasse als Spitzenlastkessel neben Hauptversorgung (Lieferung von max. 25 Prozent der Wärmeenergie)
        mit 25 Prozent
      • Mit Biomasse als Hauptkessel neben weiterem Versorger (Lieferung von max. 75 Prozent der Wärmeenergie)
        mit 20 Prozent
    • Anschluss an ein Gebäudenetz mit 25 Prozent
    • Anschluss an ein Wärmenetz mit 30 Prozent
Bei Heizungstausch ist kein iSFP-Bonus von 5 Prozent erhältlich. Dieser Bonus ist nur bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und der Heizungsoptimierung abrufbar (dieser wird zur Grundförderung hinzugezählt).

Der Bonus für den Öl-Tausch von 10 Prozent wurde umgewandelt in einen Heizungs-Tausch-Bonus (dieser wird beim Austausch gegen eine der oben genannten Heiztechniken, ausgenommen der Errichtung, Erweiterung und des Umbaus von Gebäudenetzen, zur Grundförderung hinzugezählt):
  • Für den Austausch von betriebsfähigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozent gewährt.
  • Für den Austausch von betriebsfähigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozent gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.
  • Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden. Davon ausgenommen sind gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen.
Die alternative steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungen (20 Prozent auf 3 Jahre verteilt) ist bisher unberührt.

Informationen hierzu finden Sie unter:
https://www.bundesfinanzministerium.de/ 

Bis auf die Baubegleitung und die Heizungsoptimierung wird das Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro gefordert. Die maximal förderfähigen Ausgaben liegen bei 60.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr.

Für die Baubegleitung sind die förderfähigen Ausgaben bei Ein- und Zweifamilienhäuser auf 5.000 Euro gedeckelt, bei Mehrfamilienhäusern gibt es maximal 2.000 Euro pro Wohneinheit, aber maximal 20.000 Euro.

Weitere Informationen den geförderten Einzelmaßnahmen des BEG

Individueller Sanierungsfahrplan

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Im Vorfeld der Sanierung von Einzelmaßnahmen kann auch ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden. Dieser wird mit 80 Prozent, maximaler Förderbetrag 1.300 Euro (bis 2 Wohneinheiten) und max. 1.700 Euro (ab 3 Wohneinheiten) bezuschusst.

Werden dann Einzelmaßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umgesetzt gibt es nochmal zusätzlich 5 Prozent extra Zuschuss beim BAFA (ausgenommen Heizungstausch und Baubegleitung).

Auf der Internetseite Energie-Effizienz-Experten finden Sie Ansprechpartner in Ihrer Nähe, die Sanierungsfahrpläne erstellen.

Förderdatenbank des BMWK

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK bietet eine kostenlose Förderdatenbank an, bei der man einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union erhält.

Zur Förderdatenbank des BMWK

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