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Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement

Meldung vom Mittwoch, den 17. Mai 2023
Im Rahmen der Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im Rahmen der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement" vom 02. Mail 2023 klimafreundliche Maßnahmen in Betrieben.

Ziel der Förderung ist die Reduktion von verkehrsbedingten CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie in der Alltagsmobilität der Beschäftigten durch die Erweiterung und Verstetigung der Förderung von Maßnahmen einer nachhaltigen Mobilität in Betrieben, Unternehmen und kommunalen Einrichtungen.

Die Förderung erfolgt über Förderaufrufe in drei inhaltlichen Förderschwerpunkten:

  1. Die Breitenförderung zielt auf die Förderung von effektiven Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements ab. Sie richtet sich ausschließlich an KMU. Ziel ist es, eine breite Wirkung von Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagement in der KMU-Landschaft zu entfalten.
  2. Mit der Initialförderung wird die Erarbeitung standortspezifischer Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement anhand von standardisierten Beratungsleistungen gefördert, begleitet durch eignungsgeprüfte Beraterinnen und Berater.
  3. Die Innovationsförderung richtet sich an innovative Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement, die Demonstrationscharakter haben und als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen.
Die Förderschwerpunkte spiegeln die zentralen Handlungsfelder wider, die zur Initiierung, Verstetigung und Intensivierung des Betrieblichen Mobilitätsmanagements identifiziert wurden.

Zeitgleich mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 02. Mai 2023 startete der Förderaufruf zum Schwerpunkt Breitenförderung. Die Veröffentlichung des Förderaufrufs zum Schwerpunkt Initialförderung erfolgte am 15. Mai 2023, der Förderaufruf für die Innovationsförderung folgt in der zweiten Jahreshälfte 2023.

Mit der Administration des Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Bewilligungsbehörde beauftragt. Zusätzliche Angaben zum Antragsprozess und Informationen zum Verfahren finden Förderinteressierte auf der Internetseite des BALM zum Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement. Weiteres Hintergrundwissen zum Themenfeld Betriebliches Mobilitätsmanagement finden Sie unter „mobil gewinnt“.

Zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger (PDF)
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