Private Haushalte, die mit Öl, Pellets und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und im Jahr 2022 besonders stark von Preissteigerungen betroffen waren, können ab dem 8. Mai 2023 rückwirkend Härtefallhilfen über ein Online-Portal beantragen.Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können in wenigen Tagen Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks entlasten. Die Hilfe kann über ein
Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird –
in Baden-Württemberg am 8. Mai 2023.Betroffene Bürgerinnen und Bürger sollen die Hilfen möglichst unkompliziert beantragen können und es wurde bewusst auf zusätzliche Hürden wie Elster-Zertifikate oder die Bundes-ID verzichtet. Auch Papieranträge werden zugelasen. Online geht allerdings alles schneller. Die IT-Lösung soll reibungslose Verfahren und schnelle Auszahlungen ermöglichen.
Link zum Online-Portal
Härtefallhilfen:
Telefon-HotlineSie haben Fragen zum Thema Härtefallhilfen für Privathaushalte? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums sind von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr für Sie erreichbar. Telefon-Hotline: 0711 126-1600.
Die Verbraucherzentrale stellt einen Online-Rechner zur Verfügung, der Ihren Anspruch auf Hilfe für Öl-, Flüssiggas- oder Pelletheizung berechnet:
Link zum Online Rechner der Verbraucherzentrale