Gemeinsamer Entwurf von BMWK und BMWSB eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und mehrerer Verordnungen zur Umstellung der Wärmeversorgung auf Erneuerbare Energien.Um die Abhängigkeit von fossilen Energien auch im Gebäudebereich zu überwinden, hat die Regierungskoalition im März 2022 beschlossen, dass von 2024 an möglichst
jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der dadurch verursachten Energiekrise wurde mit diesem Beschluss eine entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um ein Jahr vorgezogen – von 2025 auf 2024.
Den Beschluss des Koalitionsausschusses haben das Bundesbauministerium und das Bundeswirtschaftsministerium nun unter gemeinsamer Federführung umgesetzt und den
Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes erarbeitet. Es regelt den Umstieg auf Erneuerbares Heizen. Machbarkeit und soziale Flankierung stehen dabei im Fokus. So setzt das Gesetz
klare Investitionsanreize und gewährleistet einen
pragmatischen Übergang. Der gemeinsame Entwurf der beiden Ministerien wird in der Regierung beraten.
Die vorgeschlagenen Regelungen auf einen Blick finden Sie hier:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Energie/gesetzesentwurf-gebaudeenergiegesetz.html