Mit dem neuen Heizgesetz kamen auch neue Förderungen. Seit Ende August ist es nun auch der dritten und letzten Antragstellergruppe wie Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum möglich die Heizungsförderung bei der KfW zu beantragen. Hierbei und bei anderen Fragen rund um Energieeinsparung, Photovoltaik oder Energieausweise kann das energieZENTRUM, die regionale Energieagentur des Landkreises Schwäbisch Hall, Ihnen helfen!
Seit über 20 Jahren ist das energieZENTRUM aktiv für den Klimaschutz tätig. Zahlreiche Haushalte im Kreis haben bereits von der Energieberatung profitiert und dabei kräftig Energiekosten gespart.
Im Rahmen der Kooperation mit der Verbraucherzentrale Energieberatung und der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kann das energieZENTRUM Ihnen folgende neutrale und unabhängige Beratungen anbieten:
1. Persönliche Beratungsgespräche am Telefon, 45 Min., kostenfreiIn der persönlichen Einzelberatung sprechen Sie mit den Energieberaterinnen und Energieberatern kostenlos und diese beantworten Ihre Fragen rund um die Themen Erneuerbare Energien, Energiesparen, Bauen und Sanieren u.v.m.
2. Für Mieterinnen und Mieter: Die Basis-BeratungIm Mittelpunkt der Basis-Beratung stehen Ihr
Strom- und Wärmeverbrauch sowie einfache und kostengünstige Möglichkeiten, Energie und
Kosten einzusparen. Die Grundlage der Beratung sind Ihre Strom- und Heizkosten-Abrechnungen der vergangenen drei Jahre.
Anhand der Auswertung sehen sie sich gemeinsam an, welche elektrischen Geräte in Ihrem Haushalt besonders viel Energie verbrauchen und decken Einsparpotentiale auf.
Diese Beratung ist kostenfrei! – Ideal für Mieterinnen und Mieter3. Für Eigentümerinnen und Eigentümer: Die Gebäude-Beratung In der Gebäude-Beratung erfahren Sie alles über die
energetische Situation Ihres Hauses. Je nachdem, wo Ihr persönlicher Beratungsbedarf liegt, können die Beraterinnen und Berater den Schwerpunkt des Beratungsgesprächs anpassen.
Im Rahmen der allgemeinen
Gebäude-Beratung betrachten sie den Strom- und Wärmeverbrauch und begutachten den energetischen Zustand Ihrer Immobilie. Inbegriffen sind sowohl die
Gebäudehülle (Dach, Dämmung, Fassade) sowie die Heizungsanlage. Darüber hinaus analysieren wir Ihren
Strom- und Wärmeverbrauch anhand der
Strom- und Heizkosten-Abrechnungen der vergangenen Jahre und decken
Einsparpotentiale auf.
Sollten Sie sich für eine
Photovoltaik Anlage interessieren, können Ihre Fragen zu Photovoltaik in einem Vorort-Termin beantwortet werden. Die Beraterinnen und Berater können dabei zu
Ausrichtung, Verschattung, Belegung, Wirtschaftlichkeit und Speicher umfassend beraten. Sowie vorliegende Angebote und allgemeinen Rahmenbedingungen unabhängig einschätzen.
Bei einem
akut notwendigen Heizungstausch kann der Beratungsschwerpunkt auf die passende Heizungsanlage für Ihre Immobilie gelegt werden. Die Beraterinnen und Berater geben Ihnen
Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung und empfehlen Ihnen eine
passende Lösung für Ihre Immobilie (z.B. Wärmepumpen, Pelletheizungen und Solarkollektoren).
Hierbei fällt eine Kostenbeteiligung von nur 30,- Euro an.Wobei kann Ihnen das energieZENTRUM noch weiterhelfen?
1. Energieverbrauchs- und EnergiebedarfsausweiseIm Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) ist verankert, dass die Gültigkeit ihres Energieausweises nach 10 Jahren ausläuft. Möchten Sie ihr Gebäude vermieten oder verkaufen, benötigen Sie einen gültigen Ausweis. Eine Erstellung für Wohngebäude bietet das energieZENTRUM Ihnen auf Wunsch gerne an.
2. Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)Sie besitzen ein älteres Gebäude und wissen nicht, wo die energetischen Schwachstellen zu finden sind und was Sie bestmöglich sanieren sollten? Dann hilft Ihnen eine Energieberatung in Form eines iSFPs. Und das Beste, wenn Sie im Anschluss etwas sanieren und durch das BAFA fördern lassen, erhöht sich die Förderquote aktuell um 5 % und die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben von 30.000 Euro auf 60.000 Euro.
Im Rechenbeispiel sehen Sie den Unterschied einer geförderten Einzelmaßnahme an ihrem Gebäude (für eine Wohneinheit) mit und ohne iSFP:Bei einer Sanierungsmaßnahme mit Kosten von 60.000 Euro liegt:
- die Förderung ohne iSFP bei 4.500 Euro
- die Förderung mit iSFP bei 12.000 Euro
Die
Terminvereinbarung für alle Beratungen ist unkompliziert per Telefon möglich, die Ansprechpartnerin ist Frau Meike Müller, Tel. 07904 945 99-10, Mail:
info@energie-zentrum.com.
Für
einkommensschwache Haushalte sind die Beratungen durch die Verbraucherzentrale bei entsprechendem Nachweis kostenfrei. Mehr Details zum Beratungsangebot der Energieberatung Verbraucherzentrale finden Sie hier:
https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/Weitere Informationen auch im Internet unter
www.energie-zentrum.com.