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Buchen Sie eine Energieberatung für Ihr Zuhause!

Meldung vom Dienstag, den 10. September 2024
Mit dem neuen Heizgesetz kamen auch neue Förderungen. Seit Ende August ist es nun auch der dritten und letzten Antragstellergruppe wie Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum möglich die Heizungsförderung bei der KfW zu beantragen. Hierbei und bei anderen Fragen rund um Energieeinsparung, Photovoltaik oder Energieausweise kann das energieZENTRUM, die regionale Energieagentur des Landkreises Schwäbisch Hall, Ihnen helfen!

Seit über 20 Jahren ist das energieZENTRUM aktiv für den Klimaschutz tätig. Zahlreiche Haushalte im Kreis haben bereits von der Energieberatung profitiert und dabei kräftig Energiekosten gespart. 

Im Rahmen der Kooperation mit der Verbraucherzentrale Energieberatung und der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kann das energieZENTRUM Ihnen folgende neutrale und unabhängige Beratungen anbieten:

1.       Persönliche Beratungsgespräche am Telefon, 45 Min., kostenfrei
In der persönlichen Einzelberatung sprechen Sie mit den Energieberaterinnen und Energieberatern kostenlos und diese beantworten Ihre Fragen rund um die Themen Erneuerbare Energien, Energiesparen, Bauen und Sanieren u.v.m.

2.       Für Mieterinnen und Mieter: Die Basis-Beratung
Im Mittelpunkt der Basis-Beratung stehen Ihr Strom- und Wärmeverbrauch sowie einfache und kostengünstige Möglichkeiten, Energie und Kosten einzusparen. Die Grundlage der Beratung sind Ihre Strom- und Heizkosten-Abrechnungen der vergangenen drei Jahre. 

Anhand der Auswertung sehen sie sich gemeinsam an, welche elektrischen Geräte in Ihrem Haushalt besonders viel Energie verbrauchen und decken Einsparpotentiale auf. 

Diese Beratung ist kostenfrei! – Ideal für Mieterinnen und Mieter

3.       Für Eigentümerinnen und Eigentümer: Die Gebäude-Beratung 
In der Gebäude-Beratung erfahren Sie alles über die energetische Situation Ihres Hauses. Je nachdem, wo Ihr persönlicher Beratungsbedarf liegt, können die Beraterinnen und Berater den Schwerpunkt des Beratungsgesprächs anpassen.

Im Rahmen der allgemeinen Gebäude-Beratung betrachten sie den Strom- und Wärmeverbrauch und begutachten den energetischen Zustand Ihrer Immobilie. Inbegriffen sind sowohl die Gebäudehülle (Dach, Dämmung, Fassade) sowie die Heizungsanlage. Darüber hinaus analysieren wir Ihren Strom- und Wärmeverbrauch anhand der Strom- und Heizkosten-Abrechnungen der vergangenen Jahre und decken Einsparpotentiale auf.

Sollten Sie sich für eine Photovoltaik Anlage interessieren, können Ihre Fragen zu Photovoltaik in einem Vorort-Termin beantwortet werden.  Die Beraterinnen und Berater können dabei zu Ausrichtung, Verschattung, Belegung, Wirtschaftlichkeit und Speicher umfassend beraten. Sowie vorliegende Angebote und allgemeinen Rahmenbedingungen unabhängig einschätzen.

Bei einem akut notwendigen Heizungstausch kann der Beratungsschwerpunkt auf die passende Heizungsanlage für Ihre Immobilie gelegt werden. Die Beraterinnen und Berater geben Ihnen Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung und empfehlen Ihnen eine passende Lösung für Ihre Immobilie (z.B. Wärmepumpen, Pelletheizungen und Solarkollektoren).

Hierbei fällt eine Kostenbeteiligung von nur 30,- Euro an.

Wobei kann Ihnen das energieZENTRUM noch weiterhelfen?

1.       Energieverbrauchs- und Energiebedarfsausweise
Im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) ist verankert, dass die Gültigkeit ihres Energieausweises nach 10 Jahren ausläuft. Möchten Sie ihr Gebäude vermieten oder verkaufen, benötigen Sie einen gültigen Ausweis. Eine Erstellung für Wohngebäude bietet das energieZENTRUM Ihnen auf Wunsch gerne an.

2.       Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Sie besitzen ein älteres Gebäude und wissen nicht, wo die energetischen Schwachstellen zu finden sind und was Sie bestmöglich sanieren sollten? Dann hilft Ihnen eine Energieberatung in Form eines iSFPs. Und das Beste, wenn Sie im Anschluss etwas sanieren und durch das BAFA fördern lassen, erhöht sich die Förderquote aktuell um 5 % und die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben von 30.000 Euro auf 60.000 Euro.

Im Rechenbeispiel sehen Sie den Unterschied einer geförderten Einzelmaßnahme an ihrem Gebäude (für eine Wohneinheit) mit und ohne iSFP:

Bei einer Sanierungsmaßnahme mit Kosten von 60.000 Euro liegt:

-          die Förderung ohne iSFP bei 4.500 Euro
-          die Förderung mit iSFP bei 12.000 Euro


Die Terminvereinbarung für alle Beratungen ist unkompliziert per Telefon möglich, die Ansprechpartnerin ist Frau Meike Müller, Tel. 07904 945 99-10, Mail: info@energie-zentrum.com

Für einkommensschwache Haushalte sind die Beratungen durch die Verbraucherzentrale bei entsprechendem Nachweis kostenfrei. Mehr Details zum Beratungsangebot der Energieberatung Verbraucherzentrale finden Sie hier: https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/

Weitere Informationen auch im Internet unter www.energie-zentrum.com.
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Kontakt

energieZENTRUM

Die Energieagentur
des Landkreises
Schwäbisch Hall

Kuno-Haberkern-Straße 7/1
74549 Wolpertshausen

Tel. 07904 945 99-10
Fax 07904 945 99-29

info@energie-zentrum.com

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