Am 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
des Bundes in Kraft getreten. Dieses Gesetz verpflichtet Eigentümer von Neubauten, ihre Wärmeversorgung
anteilig durch Erneuerbare Energien zu decken.
Der Hauseigentümer hat verschiedene Optionen, um das Gesetz
zu erfüllen. Zugelassen sind Solarenergie, Biomasse, Geothermie und
Umweltwärme.
Statt des Einsatzes Erneuerbarer Energien können auch andere
Maßnahmen durchgeführt werden. Zu diesen sogenannten „Ersatzmaßnahmen“ zählen
die Nutzung von Wärme aus KWK-Anlagen, die Steigerung der Energieeffizienz des
Gebäudes über die gesetzlichen Regelungen hinaus oder der Anschluss an ein Nah-
oder Fernwärmenetz.
Für die unterschiedlichen Erfüllungsoptionen gelten
verschiedene Anforderungen bezüglich der Umsetzung.
Das Gesetz gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude. Nur wenige
Gebäude sind ausgenommen.
Hier finden Sie ausführliche
Informationen zum EEWärmeG: